Abgeschobener Vergewaltiger aus Illerkirchberg: Rückkehr unwahrscheinlich?

"rückfallgefährdeter Sexualstraftäter"

Der nach Afghanistan abgeschobener Vergewaltiger aus Illerkirchberg könnte möglicherweise Vater werden, doch seine Rückkehr nach Deutschland scheint unwahrscheinlich. Das baden-württembergische Justizministerium hat klargestellt, dass die Straftaten des Mannes schwerer wiegen als sein mögliches Recht auf Familienzusammenführung. Das berichten mehrere Medien.

Behörden wussten von möglicher Vaterschaft

Der abgeschobene Mann, der zuletzt in Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis lebte, wird wohl möglicherweise bald Vater. Dies war den deutschen Behörden bekannt, wie das Justizministerium bestätigt. Dennoch hat man sich für eine Abschiebung entschlossen, da der Mann als „rückfallgefährdeter Sexualstraftäter“ gilt. Die Behörden sahen das öffentliche Interesse an seiner Ausweisung als vorrangig an.

Der Straftäter wurde 2019 für die Vergewaltigung einer 14-Jährigen in einer Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg verurteilt und hat seine zweijährige Haftstrafe inzwischen abgesessen. Laut Justizministerium ist die Schwere seiner Straftaten aber ausschlaggebend für die Entscheidung zur Abschiebung. „Das Recht auf Schutz von Ehe und Familie wird hier durch die schwerwiegende Rückfallgefahr und die begangenen Taten in den Hintergrund gestellt,“ sagte ein Ministeriumssprecher.

Anwalt will Rückkehr erzwingen

Der Anwalt des Mannes hat laut mehreren Medienberichten angekündigt, ein Visum zu beantragen, um seinem Mandanten trotz des bestehenden Einreiseverbots eine Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Begründet wird dies mit der Schwangerschaft der Freundin des Mannes, die in Deutschland lebt. Das Justizministerium betont jedoch, dass die mögliche Vaterschaft zunächst nachgewiesen werden müsse und dass die Aussicht auf eine Rückkehr wegen der Schwere der begangenen Straftaten gering sei.

Politische und öffentliche Reaktionen

Nach dem Abschiebeflug zeigten sich Menschen in Illerkirchberg und Politiker aus dem Alb-Donau-Kreis erleichtert. Die Aktion wurde vom Bundesinnenministerium organisiert und fand ohne vorherige Ankündigung statt. 27 weitere Afghanen wurden dabei ebenfalls nach Kabul ausgeflogen.

Das Justizministerium bleibt bei seiner Position: Die Gefahr eines Rückfalls des Straftäters und die Notwendigkeit, die Bevölkerung zu schützen, überwiegen die Argumente für eine mögliche Rückkehr nach Deutschland.

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