Acht Jahre Haft nach tödlichen Stichen

Ein Richter mit Richterhammer

Tatort: Psychiatrie

Der 40-Jährige habe zum Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis abgelegt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Wegen einer paranoiden Schizophrenie sei die Steuerungsfähigkeit des Mannes während der Tat aber erheblich vermindert gewesen. Das Gericht habe beim Urteil am Montag daher von einer lebenslangen Haftstrafe abgesehen und die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben des Gerichts zuvor eine Haftstrafe von zehn Jahren wegen Mordes für den Angeklagten gefordert, die Verteidigung acht Jahre. Der 40-Jährige soll sein Opfer im August 2021 in einem betreuten Wohnheim der Einrichtung in Bad Schussenried (Landkreis Biberach) mit einem Messer heimtückisch getötet haben. Eine Mitarbeiterin der Klinik hatte den 70 Jahre alten Patienten tot und mit Stichverletzungen in seinem Zimmer gefunden.

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