Im Ulmer Kindermord-Prozess ist das Urteil gefallen: Die Mutter aus Oberstadion (Alb-Donau-Kreis) muss wegen Mordes 13 Jahre ins Gefängnis.
Eine 37-Jährige ist vor dem Landgericht Ulm wegen zweifachen Mordes an ihren beiden Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihre drei und sechs Jahre alten Kinder im April dieses Jahres im Schlaf erstickt hatte, wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag sagte (Az.: 3 Ks 31 Js 8878/21).
Strafmildernd wirkte sich den Angaben zufolge aus, dass die Deutsche zur Tatzeit unter einem «schweren suizidalen Syndrom» gelitten und die Taten während des Prozesses eingestanden habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen heimtückischen Mordes in zwei Fällen gefordert. Der Verteidiger hatte für eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zehn Jahren plädiert. Er sah das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an und sprach sich deshalb für eine Verurteilung der Tat als Totschlag aus.
Die Angeklagte soll Ende April dieses Jahres nachts ihre beiden drei und sechs Jahre alten Kinder mit Hilfe eines Gases im Schlaf erstickt haben. Polizisten nahmen die Frau am Morgen danach fest. Der Vater hatte die beiden Kinder am Morgen in der Wohnung der Familie in Oberstadion im Alb-Donau-Kreis tot gefunden.