Weil er seinen Bekannten mit einer Salzsteinlampe erschlagen hat, ist ein 38-Jähriger vom Landgericht Konstanz zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafkammer sprach ihn des Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Außerdem sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Tatwaffe – eine knapp 17 Kilogramm schwere Salzsteinlampe – hatte der Deutsche seiner Einlassung nach auf den Kopf des 42-Jährigen fallen lassen. Laut Staatsanwaltschaft ging es dem Mann um 300 Euro und eine EC-Karte, die er vom Getöteten haben wollte.
Das Opfer wurde Anfang Mai in seiner Wohnung in Uhldingen-Mühlhofen im Bodenseekreis mit lebensbedrohlichen Verletzungen gefunden. Der 42-Jährige erlag trotz intensivmedizinischer Behandlung nach einer Woche in einer Klinik seinen Verletzungen.
Zu Prozessbeginn hatte der 38-Jährige Reue gezeigt und über seinen Verteidiger erklären lassen, dass er seinen Bekannten nicht töten, sondern nur verletzen wollte, um an das Geld zu kommen. Der Angeklagte ist vorbestraft und saß schon einige Mal wegen Eigentums- und Gewaltdelikten in Haft. Zuletzt lebte er eigenen Angaben nach in einer Einzimmerwohnung, die vom Amt bezahlt wurde. Laut seinen Angaben begann sein Weg in die Alkohol- und Cannabissucht im Alter von 15 Jahren.