Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Mann die Seniorin nach einem Einbruch in Tötungsabsicht tödlich verletzt hatte.
Der Grieche war am 11. März dieses Jahres in die Wohnung der Frau in Giengen an der Brenz (Kreis Heidenheim) eingebrochen. Als ihn die Seniorin entdeckte und drohte, die Polizei zu rufen, schlug er sie nieder und trat mehrfach auf ihren Kopf ein. Die Frau starb am nächsten Tag im Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem zur Tatzeit 26-Jährigen Mord vorgeworfen und lebenslange Haft gefordert. Die Verteidiger des Mannes sahen die Tötungsabsicht nicht als erfüllt. Sie hatten für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und eine Haftstrafe von fünf Jahren plädiert.