37 Jahre nach der Tat wurde ein 65-jähriger Ex-US-Soldat im November 2022 vom Landgericht Ulm wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision im März 2023 durch Beschluss als unbegründet. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Der Mann hatte an einem Abend im Oktober 1985 eine damals 29-Jährige in einer Grünanlage in Göppingen vergewaltigt und anschließend mit einem Ast auf ihren Kopf eingeschlagen, um sie zu töten. Dadurch wollte er die Vergewaltigung verdecken. Das Opfer überlebte aber verletzt. 37 Jahre nach Tat führten DNA-Spuren zum Täter.