Zu den 3G-Kontrollen in Biberachs Stadtbussen ziehen die Stadtwerke jetzt eine erste – und positive Bilanz.
Seit dem 24. November gilt bundesweit die 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bis auf wenige Ausnahmen müssen alle Fahrgäste von Bussen und Bahnen geimpft oder genesen sein oder einen negativen Corona-Schnell- oder PCR-Test einer offiziellen Teststelle vorlegen können. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Der Nachweis ist dem Personal der Verkehrsunternehmen auf Verlangen vorzuzeigen. Wenn ein Fahrgast den 3G-Status nicht nachweisen kann, entfällt die Beförderungspflicht und der Fahrgast kann somit aus dem Fahrzeug verwiesen werden.
Auch in den Bussen und Anrufsammeltaxis der Stadtwerke Biberach wird dieses Thema sehr ernst genommen. Die Stadtwerke führen seit Anfang Dezember stichprobenartige Kontrollen durch. Dazu hat das Unternehmen zusätzlich eine Sicherheitsfirma beauftragt. Die Fahrscheinkontrolleure der Stadtwerke und die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma führen die Kontrollen in den Bussen gemeinsam durch. Außerdem unterstützen auch die Vollzugsbeamten der Stadt Biberach bei Bedarf. Das Personal überprüft den 3G-Nachweis der Fahrgäste unter Vorlage des Personalausweises.
Nach den ersten Kontrollen ziehen die Stadtwerke ein positives Fazit: „Wir erhalten überwiegend positive Rückmeldungen von den Fahrgästen. Sie sind gut informiert und sogar froh, dass wir die 3G-Regeln prüfen,“ erklärt Helmut Schilling, Leiter des Öffentlichen Personennahverkehrs bei den Stadtwerken. Bis auf sehr wenige Ausnahmen konnten bisher alle Fahrgäste den notwendigen Nachweis vorlegen. Diejenigen, die den Nachweis nicht vorlegen konnten, wurden aus dem Fahrzeug verwiesen.