Nach Plänen des Antragsstellers sollen zwei zweigeschossige Wohncontainer mit insgesamt 72 Betten aufgestellt werden. Im benachbarten Gebäude des ehemaligen Hotel Meinl sind bereits knapp 50 ukrainische Flüchtlinge untergebracht. Der Bedarf für die geplanten Plätze wurde vom Landratsamt Neu-Ulm schriftlich bestätigt, heißt es von Seiten der Stadt Neu-Ulm.
Die Stadtverwaltung sieht nach eigenen Angaben planungsrechtlich keine Möglichkeit, um die Errichtung der Container zu unterbinden. Es gibt eine zeitlich befristete Sonderregelung für die Unterbringung von Flüchtlingen, wodurch das Errichten von entsprechenden Anlagen unter anderem im Außenbereich erleichtert wird.
Durch den Anschluss des Vorhabens an die vorhandene Bebauung kann nicht angeführt werden, dass es die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen würde.
Unabhängig von der rechtlichen Einschätzung hat sich die Stadt Neu-Ulm an das Landratsamt gewandt. Hierbei wurden Bedenken angeführt, wenn sich am Standort des ehemaligen
Hotel Meinl perspektivisch eine größere Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen entwickeln könnte. Vonseiten der Stadtverwaltung wird befürchtet, dass die in der Flüchtlingshilfe aktiven Einwohner bei weiterhin ansteigenden Unterbringungszahlen überfordert werden und eine Integration der Flüchtlinge in die Dorfgemeinschaft erschwert werden könnte.
Zudem müsse bei der Belegung auf eine gute Durchmischung geachtet werden, dass neben alleinstehenden Personen auch Familien mit Kindern untergebracht werden.