Es ist am helllichten Tag, gegen 15.30 Uhr. Ein Audi und ein BMW fahren in Günzburg auf die A8 Richtung Stuttgart und geben Gas. Schnell haben sie über 200 Sachen drauf. Der BMW überholt den Audi rechts. Beide fahren ihrem jeweiligen Vordermann extrem dicht auf.
Kurz vor Leipheim setzt der Audifahrer den Blinker und rast mit rund 160 km/h auf die Standspur, um noch schnell eine LKW-Kolonne zu überholen. Der BMW folgt ihm.
Die Zivilstreife hat genug gesehen. Sie stoppt die beiden 20 und 21 Jahre alten Raser.
Auch wenn nicht Schlimmeres passiert ist und niemand verletzt wurde, ist so ein Autorennen alles andere als ein Kavaliersdelikt. Wurde das früher noch als Ordnungswidrigkeit geahndet und nur eine Geldbuße und ein Fahrverbot verhängt, so ist es inzwischen tatsächlich eine Straftat.
Mit entsprechenden Konsequenzen. Polizeisprecher Holger Stabig im DONAU 3 FM Interview: „Es könnte, rein von der strafrechtlichen Folge her, zu einer Geldstrafe kommen, theoretisch sogar zu einer Bewährungs- oder Gefängnisstrafe. Daneben droht der Verlust des Führerscheins und unter Umständen die Einziehung der Fahrzeuge, die zu einem Rennen benutzt worden sind.“
Der Führerschein ist auf jeden Fall erstmal futsch. Und das nicht nur für ein, zwei Monate: „Das Gesetz sieht mindestens einen 3-monatigen Führerscheinentzug vor. Die Dauer legt im Endeffekt das Gericht fest. Im Nachgang muss der Betroffene dann im Regelfall ein Medizinisch-Psychologische Gutachten absolvieren. Erst danach kann er dann seinen Führerschein neu beantragen.“
Das letzte Wort aber haben die Richter. Der Fall ging an die Staatsanwaltschaft, die ermittelt jetzt gegen die beiden 20 und 21 Jahre alten Raser.
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