Bereits am 26. September 2024 konnte das Abkochgebot vom Gesundheitsamt Günzburg im Stadtgebiet Leipheim aufgehoben werden, in Riedheim und Weißingen bestand es jedoch weiterhin.
Wie das Amt am 28. November 2024 mitteilte, ermöglicht die stabile Chlorung nun auch dort eine uneingeschränkte Nutzung des Trinkwassers. Bis auf weiteres bleibt die Sicherheitschlorung bestehen. Über deren Ende wird gesondert informiert.
Die seit dem 6. Juni geltende Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, zuletzt aktualisiert am 5. August, wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.