Drei Adoptivkinder des Drogerie-Unternehmers Erwin Müller fordern ihren Pflichtteil des Erbes und klagen deswegen gegen den 91-Jährigen und seine Frau Anita. Nach Angaben des Landgerichts geht es um einen Vertrag, in dem die drei erwachsenen Adoptierten auf ihren Pflichtteil verzichtet haben. Beginnen soll die Verhandlung am heutigen Montag, 6. Mai 2024 um 14.00 Uhr.
«Wir greifen den Pflichtteilverzichtsvertrag an, weil wir ihn für sittenwidrig und formnichtig halten», erklärte Maximilian Ott, Anwalt der Adoptierten. Die drei Erwachsenen wollten sich nicht zu dem Fall äußern.
Der Anwalt Anton Steiner vertritt das Ehepaar Müller in dem Fall. Er erklärte auf Anfrage, dass laufende Verfahren grundsätzlich nicht kommentiert würden.
Der gelernte Friseur Erwin Müller richtete 1953 nach Firmenangaben in der elterlichen Wohnung im bayerischen Unterfahlheim seinen ersten Salon ein, den er später nach Neu-Ulm verlegte. 1966 kam er demnach auf die Idee, im Salon auch Kosmetik und Drogerieartikel anzubieten. 1969 brachte Müller den Angaben zufolge von einer Rundreise durch Kanada und die USA die Idee von Drugstores mit Waren des täglichen Bedarfs und von großen SB-Warenhäusern mit. 1973 eröffnete er demnach in Ulm schließlich seinen ersten reinen Drogeriemarkt.
Erwin Müllers heutiges Vermögen wird auf 2,5 Milliarden Euro geschätzt. Vor Gericht soll es nun um 500 Millionen Euro gehen. Müller will die Adoptionen wohl wegen groben Undanks rückgängig machen.
Heute hat die Drogeriekette eigenen Angaben zufolge rund 35 000 Mitarbeiter und mehr als 900 Filialen in Europa.