Eine Ärztin aus dem Kreis Neu-Ulm ist wegen des Ausstellens falscher Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie muss gut 11.000 Euro Strafe zahlen.
Die Frau hatte in der Corona-Zeit über 60 Gefälligkeits-Atteste ausgestellt, um Leute ohne Grund von der Maskenpflicht zu befreien. Nach Medienberichten akzeptierte die Ärztin zwar die Strafe, blieb aber uneinsichtig. Sie habe nicht falsch gehandelt, sagte die Frau.
Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, dass es den Patienten nach medizinischen Kriterien zumutbar gewesen wäre, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
Die Atteste wurden größtenteils bei der Ärztin privat zuhause ausgestellt. Ohne Voruntersuchung wurden teilweise ganzen Familien ein und dieselben Bescheinigungen ausgestellt. Die Patienten sollen teils aus sogenannten Querdenkerkreisen gekommen sein – auch das hinterfragte sie angeblich nicht.