Nach einem Rechtsstreit um die Vermietung der Stadthalle an die AfD will die schwäbische Stadt Weißenhorn in Zukunft Wahlkampfveranstaltungen in kommunalen Räumen vier Wochen vor einem Urnengang generell ausschließen. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Augsburg am Dienstag mitteilte, hatte sich die AfD mit einem Eilverfahren gegen die Stadt eine Kundgebung mit ihrem Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, am Dienstagabend erstritten (Az. Au 7 S 24.1158).
Weißenhorns Bürgermeister Wolfgang Fendt sagte, dass er nun einen Grundlagenbeschluss des Stadtrats vorbereiten werde, damit städtische Gebäude künftig vier Wochen vor der Wahl nicht mehr den Parteien zur Verfügung gestellt werden. Nach Angaben des Gerichtssprechers hatte die Kammer bemängelt, dass es in Weißenhorn keine solche «rechtsverbindliche Widmungsbeschränkung der Stadthalle» gebe. Daher habe die AfD Anspruch auf Zulassung ihrer Veranstaltung gehabt.
Die Stadt will in Zukunft eine frühere Vorgabe der Staatsregierung übernehmen, wonach staatliche Gebäude eben 28 Tage vor der Wahl den Parteien nicht vermietet werden. In der Vergangenheit hatte sich die Stadtverwaltung daran bereits orientiert, weswegen die Grünen schon einmal die Halle in Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm) im Wahlkampf nicht nutzen konnten, wie der Bürgermeister erklärte. Nun habe ein Mitarbeiter der Kommune den Vier-Wochen-Ausschluss nicht gekannt und die Halle an die AfD vermietet, sagte er.
Als dies bei der Stadt durch einen Hinweis der Grünen bekannt wurde, wollte die Stadt den Mietvertrag lösen. Deswegen zog die AfD vor das Verwaltungsgericht. Vertreter der Partei warfen der Stadtverwaltung vor, dass sie die versehentliche Vermietung nur vorgetäuscht habe. Gegen die AfD liefen seit Anfang des Jahres Kampagnen «auf Hochtouren», hieß es in einer Mitteilung der Partei.