Hintergrund: Die sogenannten BAW-Beutel (aus biologisch abbaubaren Werkstoffen) sind zwar laut Bioabfallverordnung des Landes noch zulässig. In der Praxis bereiten sie jedoch große Probleme in den Bioabfall-Vergärungsanlagen, weshalb immer mehr Kommunen ihre Verwendung in der Biotonne nicht mehr erlauben. Seit dem 01. Januar zählt auch der Alb-Donau-Kreis dazu.
In den Vergärungsanlagen werden Störstoffe aus dem Biomüll entfernt. Das Problem? Die Folien können nicht von normalem Plastik unterschieden werden und werden entweder von den Anlagen stark zerkleinert, was zu Mikroplastik im Kompost führen kann, oder sie werden nur grob angerissen und landen mitsamt Inhalt in der Verbrennung.
Bleibt die Folie im Bioabfall, ergibt sich das nächste Problem: „Biologisch abbaubare“ Biobeutel können während der kurzen Zeit in der Vergärungsanlage nicht abgebaut werden, die Beutel sind nur unter Laborbedingungen kompostierbar.
Die Abfallwirtschaft des Alb-Donau-Kreises empfiehlt die Verwendung von Papiertüten. Die reißfesten Papiertüten im Biomüll sind aus speziellem Papier, das sich in den Kompostwerken ohne Probleme zersetzt. Auch Zeitungspapier, Bäckertüten oder ähnliches sind ebenfalls geeignet.