Die Stadt Memmingen erlässt die neunte 9. Allgemeinverfügung und das bringt ein Alkoholverbot in der Memminger Innenstadt mit sich.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatte ein bayernweites Verbot des Konsums von Alkohol auf öffentlichen Flächen gegolten. Vor kurzem war dies gerichtlich außer Kraft gesetzt worden.
In der 9. Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen sind nun stark frequentierte Plätze sowie die Kramerstraße in der Memminger Innenstadt als öffentliche Flächen definiert, wo der Konsum von Alkohol nicht gestattet ist.