Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt und ist das einzige EU-Organ, das direkt vom Volk gewählt wird. Seine Abgeordneten vertreten fast 450 Millionen Europäer. Die Mitglieder des Parlaments wählen nicht nur den Präsidenten der Europäischen Kommission, sondern entscheiden auch über Gesetze und die Verteilung des EU-Haushalts und somit über wichtige Bereiche unseres täglichen Lebens.
2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Wahl 2019. Europaweit werden insgesamt übrigens 720 Europaabgeordnete gewählt.
Zu den Europawahlen treten nicht nur Parteien an, die aus unserem Bundestag bekannt sind. Es haben sich insgesamt 35 deutsche Parteien zur Europawahl aufstellen lassen. Eine Übersicht zu allen wählbaren Parteien findet ihr hier.
In allen Mitgliedsstaaten wird nach dem Verhältniswahlsystem gewählt. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland hat jeder Stimmberechtigte eine Stimme.
In Deutschland ist wahlberechtigt, wer:
Deutsche oder EU-Staatsbürger in Deutschland:
Abhängig von ihrer Heimatadresse müssen Wahlberechtigte in Deutschland in einem bestimmten Wahlraum wählen. Welcher Wahlraum das ist, steht in der Wahlbenachrichtigung. Diese wird in der Regel automatisch per Post zugestellt. Wahlberechtigte können aber auch einen Wahlschein beantragen, mit dem sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum ihres Kreises wählen können.
Deutsche im Ausland:
Wahlberechtigte Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen.
Deutsche oder EU-Staatsbürger in Deutschland:
Für die Europawahl werden Deutsche, die spätestens 42 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die sich zwischen 42 und 21 Tage vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wer 21 Tage vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.
Wahlberechtigte Unionsbürger, die in Deutschland gemeldet sind, können entweder in ihrem Heimatstaat oder in Deutschland wählen. Möchten sie in Deutschland wählen, müssen sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser muss spätestens 21 Tage vor der Wahl (19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen.
Deutsche im Ausland:
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Für Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
Grundsätzlich genügt die Wahlbenachrichtigung. Zur Sicherheit sollte man aber ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass dabei haben, um es, wenn nötig, vorzeigen zu können. Wenn man seine Wahlbenachrichtigung vergessen oder verlegt hat, muss der Personalausweis vorgezeigt werden.
Wähler mit Behinderung haben die Möglichkeit barrierefrei zu wählen. Aus der Wahlbenachrichtigung geht hervor, ob der eigene Wahlraum barrierefrei ist. Wenn das nicht der Fall ist, kann eine neue Wahlbenachrichtigung für einen geeigneten Wahlraum beantragt werden. Betroffene können sich von einer Hilfsperson ihrer Wahl begleiten und unterstützen lassen. Natürlich ist auch die Briefwahl möglich. Für Blinde und sehbehinderte Bürger gibt es Stimmzettelschablonen. Die für eine Beantragung eines Wahlscheins notwendigen Informationen findet man auf der Wahlbenachrichtigung.
Dafür muss man bei der Gemeinde seines Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen. Das geht persönlich, per Mail oder auch über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Mit dem Wahlschein werden automatisch auch Briefwahlunterlagen verschickt. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann der Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, wenn zum Beispiel der Wahlraum aufgrund plötzlicher Krankheit nicht aufgesucht werden kann.
Nein, in Deutschland ist die Europawahl online nicht möglich.
Wie mittlerweile schon fast üblich, gibt es für die Europawahl 2024 auch wieder den Wahl-O-Mat. Diesen findet ihr hier. Achtung: Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern lediglich ein Informationsangebot.
Ebenfalls am 09. Juni finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen 2024 statt. Wenn ihr für beide Wahlen berechtigt seid, bring auch unbedingt beide Wahlbenachrichtigungen mit zur Wahl. Alle Infos zur Kommunalwahl 2024 in Baden-Württemberg findet ihr hier.