Wer ab dem 19. Januar mit einem rosanen oder grauen Führerschein auf den Straßen unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Die Lappen verlieren dieses Jahr ihre Gültigkeit und müssen durch einen EU-Scheckkartenführerschein ersetzt werden.
Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 gilt 2022 eine neue Regel: Die alten rosanen und grauen Führerscheine müssen weg. Das Bundesverkehrsministerium sieht vor, dass alle Führerscheine bis zum 19. Januar zur Umsetzung europäischer Vorgaben - in Form einer EU-Scheckkarte - umgetauscht werden müssen. Der Grund dafür sei die Fälschungssicherheit der neuen Führerscheine.
Etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine wurden in den 50er Jahren ausgestellt und verlieren 2022 ihre Gültigkeit. Bis zum 19. Januar 2033 müssen auch weitere ältere Führerscheine umgetauscht werden. Die genauen Umtauschfristen der Führerscheine findet Ihr hier.
Bei Eurer Führerscheinstelle könnt Ihr einen Antrag auf Umtausch Eurer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen stellen. Für den Umtausch wird der Personalausweis oder der Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt.
Vorab solltet Ihr dafür einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren. Da es allerdings coronabedingt zu Engpässen bei den Terminvergaben kommen wird, hat die Verkehrsministerkonferenz beschlossen, dass Fahrer, die es nicht schaffen, ihren Führerschein fristgerecht umzutauschen, bis zum 19. Juli keine Geldbuße droht. Es wird dennoch geraten, so früh wie möglich einen Termin zum Führerschein-Umtausch zu vereinbaren. Im Ausland kann eine bis Juli noch ungültige Erneuerung des Führerscheins zu Problemen führen.
Die Kosten für den Umtausch werden rund 25 Euro betragen. Die zusätzlichen Kosten des biometrischen Passfotos sind hierbei zu berücksichtigen.
Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre gültig und kann erneut ohne Prüfung und Gesundheitscheck erneuert werden.