In Ulm und Neu-Ulm sind die Mieten in den letzten zwei Jahren um rund 2,9 Prozent gestiegen. Das geht aus dem neuen Mietspiegel hervor, der am Freitag in Kraft tritt.
Die Mieten reichen nach dem neuen Mietspiegel von 7,19 Euro für eine alte, über 120 Quadratmeter große Wohnung bis zu 14,72 Euro für eine rund zehn Jahre alte 30-Quadratmeter-Wohnung. Dazu gibt es eine Reihe von Zu- und Abschlägen: wenn zum Beispiel ein Aufzug im Haus ist, darf die Miete drei Prozent höher ausfallen. Ist die nächste ÖPNV-Haltestelle mehr als 300 Meter entfernt, ist ein Abschlag von drei Prozent möglich.
Bei Erst-Vermietungen von Neubauten sind Vermieter nicht an den Mietspiegel gebunden. Allerdings: Übersteigt die übliche Miete vergleichbarer Wohnungen den Betrag um mehr als 20 Prozent, ist sie unangemessen. Ein Vermieter macht sich strafbar, wenn er unter vorsätzlicher Ausnutzung einer Zwangslage des Mieters eine Miete verlangt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht, das heißt die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent übersteigt – das wäre Mietwucher. Bei Mieter-Wechsel darf die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Miete einer vergleichbaren Wohnung liegen. Bei Miet-Erhöhungen von laufenden Verträgen gibt es eine Kappungs-Grenze: maximal 15 Prozent in drei Jahren.
Ziel des gemeinsamen Qualifizierten Mietspiegels beider Städte ist es, so schreiben Oberbürgermeister Gunter Czisch und seine Neu-Ulmer Amtskollegin Katrin Albsteiger in ihrem Vorwort, „mit dem Mietspiegel Ulm/Neu-Ulm 2021 Mietern und Vermietern ein Höchstmaß an Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten“. Die beiden Städte haben den Mietspiegel auch online veröffentlicht.