Der Pfarrer soll vor fünf Jahren im Pfarrhaus eine Frau an den Brüsten angefasst und ihr in den Schritt gefasst haben. Der 83-jährige Angeklagte hatte die Tat stets bestritten. In seiner Urteilsbegründung begründete der Richter den Freispruch mit der Unschulds-Vermutung. Zu viele Fragen seien offengeblieben, die Tat ließe sich nicht zweifelsfrei nachweisen, daher der Freispruch.