Das tolle Wetter am Samstag hat leider wieder viele Leute nach draußen gelockt – auch bei uns in Schwaben. Die Polizei musste einige Male kleine Grüppchen des Platzes verweisen. Wie teuer das werden kann, lest ihr hier.
Es sind Dinge, die vor zwei Wochen noch niemanden gestört haben: Spazieren gehen, zusammen draußen abhängen oder einfach mal durch die City flanieren. Inzwischen können solche Tätigkeiten mit saftigen Strafen geahndet werden, denn: Die Bußgeld-Kataloge für Bayern und Baden-Württemberg sind draußen. Das heißt, es steht nun fest, was sogenannte „Verstöße gegen die Allgemeinverfügung“ kosten.
Und schon ein Treffen mit den Freunden kann ganz schön in den Geldbeutel gehen. In Baden-Württemberg ist ein Treffen ja nur noch mit einer weiteren Person erlaubt, wer aber mehr gleichzeitig trifft muss mit einer Strafe zwischen 100 und 1.000 Euro rechnen – es sei denn, die Personen gehören zur selben Familie. Ein weiteres Beispiel: Wer in Bayern seine Wohnung ohne triftigen Grund verlässt, muss nun 150 Euro zahlen, wer den Mindestabstand zu anderen Personen nicht einhält wird ebenfalls mit 150 Euro zur Kasse gebeten.
In Krumbach hatte am Sonntag immer noch ein Lokal geöffnet - trotz Verbot. Das wird jetzt vermutlich richtig teuer für den Betreiber, denn im bayrischen Bußgeldkatalog heißt es: "Betrieb von Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen: 5.000 Euro."
Was es kostet, wenn ihr in Baden-Württemberg eure Pendlerbescheinigung nicht dabei habt oder in Bayern trotz des Besuchs-Verbots ein Krankenhaus betretet, könnt ihr hier in den kompletten Bußgeldkatalogen nachlesen: