Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Biberach für nicht-immunisierte Personen treten ab Mittwoch, 15. Dezember 2021, außer Kraft. Das teilt das Landratsamt Biberach mit.
Das Kreisgesundheitsamt des Landratsamts Biberach hat heute, 14. Dezember 2021, festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz (pro 100.000 Einwohner) im Landkreis Biberach am fünften Tag in Folge unter 500 liegt. Daher treten im Landkreis in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, 15. Dezember 2021, 0 Uhr, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen außer Kraft.
Die in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab 4. Dezember 2021 geltenden Fassung genannten Einschränkungen der Alarmstufe II gelten für alle Bürgerinnen und Bürger fort. Ungeachtet der sinkenden Inzidenz, ist damit unter anderem nicht-immunisierten Personen weiterhin der Zutritt zu Geschäften untersagt, die nicht zum täglichen Bedarf bzw. der Grundversorgung zählen.
Die in der Alarmstufe II geltenden Regelungen gibt es zusammengefasst hier als pdf.