Im Rahmen einer Kontrolle einer Reisenden aus Ghana, haben Zollbeamte zwei gebratene Antilopen festgestellt. Die Tiere sollen nach Angaben der Frau als Delikatessen gelten, teilte das Hauptzollamt München am Dienstag mit. Die Antilopen wurden am Sonntag von Mitarbeitern bei der Röntgenkontrolle des Gepäcks entdeckt.
„Wir haben schon viel erlebt, aber das ist schon etwas Außergewöhnliches“, sagte ein Sprecher der Polizei.
Antilopen stehen zwar nicht unter Artenschutz, trotzdem sei die Einfuhr aus tierseuchenrechtlichen Regelungen nicht möglich, so der Sprecher. Die gebratenen Antilopen wurden sichergestellt und entsorgt.