In der Nacht zum Samstag staute sich der Verkehr auf der Bundesstraße 28 zwischen Neu-Ulm und Senden, doch dieses Mal war nicht ein schwerer Verkehrsunfall die Ursache, sondern eine große Kontrollaktion der zuständigen Autobahnpolizei Günzburg. Vorwarnfahrzeuge der Autobahnmeisterei kündigten eine gesperrte Fahrspur an, der Sicherungsanhänger der Feuerwehr Pfuhl leitete den Verkehr auf den linken Fahrstreifen, zahlreiche Polizeifahrzeuge auf dem Parkplatz.
Ende Oktober verlor auf diesem autobahnähnlich ausgebauten Streckenabschnitt ein 22-Jähriger sein Leben, weil sein Wagen durch das Auto eines alkoholisierten Autofahrers gerammt wurde. Ende November ein nahezu identischer Unfallhergang nur wenige Hundert Meter entfernt, der ebenfalls zwei Verletzte forderte. Anlass genug für die Polizei den Verkehr in den Wochenendnächten schärfer zu kontrollieren. Bereits Mitte Dezember sollte deswegen eine Sonderkontrolle stattfinden, doch bei minus 15 Grad und starkem Schneefall musste der Plan kurzfristig verschoben werden. Am Freitagabend waren es nur minus sechs Grad und trockenes Wetter als gegen 22 Uhr die Kontrolle begann. Im Vorfeld hatte das Technische Hilfswerk (THW) Neu-Ulm im Rahmen der Amtshilfe alles vorbereitet. Ein gutes Dutzend Scheinwerfer leuchtete den Parkplatz taghell aus, ein Durchsuchungszelt und ein Toilettenzelt standen bereit. Doch auch an die Aufwärmpausen bei den unangenehmen Temperaturen hatte das THW gedacht, zum wärmenden Kaffee gab es sogar selbstgebackenen Apfelkuchen. Doch es gab wenig Zeit zum Aufwärmen, über einhundert Fahrzeuge und vor allem die Fahrer mussten kontrolliert werden. Dazu standen auch in einem Kleinbus Laptops und Prüfgeräte bereit, um Personen und Ausweise überprüfen zu können.
Neben den Beamten der Autobahnpolizeistation Günzburg waren auch Einsatzkräfte aus Neu-Ulm und Diensthundeführer vor Ort. Ein Beamter sichtete auf der B28 die Fahrzeuge und wählte die auffälligen Fahrer aus, die zur Kontrolle in den Parkplatz mussten. Schon in den ersten Minuten ignorierte das ein Autofahrer und gab Gas. Die Polizei war auf solche Fälle vorbereitet und konnte sofort mit mehreren Fahrzeugen vom Parkplatz aus durchstarten. Bereits in Senden war das flüchtige Fahrzeug gestellt und der schnell klar. Nicht nur der Fahrer stand unter Drogen, auch seine drei Mitfahrer waren berauscht. Im Wagen fanden sich dann rund 50 Gramm Marihuana. Die daraufhin angeordnete Wohnungsdurchsuchung brachte weitere Drogen zutage.
Defekte Scheinwerfer und fehlende Winterreifen wurden immer wieder angesprochen, auch die Ladungssicherung mancher Kleintransporter wurde überprüft. Dabei fiel ein 30-Jähriger auf, der gegen das Ausländerrecht und das Güterkraftverkehrsgesetz verstieß. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde für das zu erwartende Bußgeld eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich angeordnet.
Besonderes Pech hatte ein alkoholisierter Mann, der so weit dachte, dass er sich chauffieren lies. Die Polizisten an der Kontrollstelle bemerkten bei seinem Fahrer jedoch etwas, was dem Beifahrer wohl entgangen war. Der Drogenschnelltest über den Urin wurde positiv, daher musste der Fahrer zur Blutentnahme. Nachdem der Beifahrer nun sich einem freiwilligen Alkoholtest unterzogen hatte, war klar, dass auch er nicht weiterfahren darf. Ein Bekannter musste per Taxi zum Parkplatz gebracht werden und den alkoholisierten Beifahrer und den Wagen nach Hause bringen.
Dieser alkoholisierte Beifahrer war einer der wenigen Autofahrer, die kein Verständnis für die Kontrolle hatten. Thomas Hodruss, Leiter der Autobahnpolizei Günzburg, war selbst überrascht, wie positiv die Autofahrer die Kontrolle aufgenommen hatten. Manche Autofahrern aus der Region fragten die Polizisten von sich aus, ob wegen der schweren Unfälle kontrolliert wird. Andere Autofahrer fragten nach dem Grund und nach der Erläuterung durch die Polizei war mehrfach ein „Prima, dass Ihr das macht“ oder ein „Das ist ja dann auch notwendig“ zu hören.
Neben den beiden Autofahrern unter Drogen wurde nur ein weiterer Autofahrer erwischt, der mit mehr als 0,5 Promille alkoholisiert war. Alle drei werden ein Bußgeld von jeweils mindestens 500 Euro zahlen müssen und erhalten ein einmonatiges Fahrverbot. Zusätzlich wird die Fahrerlaubnisbehörde informiert, die überprüft, ob es sich um regelmäßigen Drogen- oder Alkoholkonsum handelt und diese kann dann in solchen Fällen die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen.
Auch zukünftig wird die Autobahnpolizei neben der täglichen Kontrolle auf Alkohol und Drogen im Streifendienst solche Sonderkontrollen durchführen, der nächste Termin steht bereits fest.
Text/Foto: Thomas Heckmann