Wie bereits angekündigt, treten heute schon in Baden-Württemberg die schärferen Corona-Maßnahmen in Kraft.
Das Land hat die bestehende Verordnung zum Jahresende erneut angepasst. Nun sind auch Geimpfte und Genesene betroffen. Treffen sind künftig nur noch mit höchstens zehn Personen über 14 Jahre erlaubt, so Ministerpräsident Kretschmann.
In der Alarmstufe II gilt, dass Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen mit 10 Personen, im Innenraum, beziehungsweise mit 50 Personen, im Freien, gestattet sind. Soweit eine nicht-geimpfte oder nicht-genesene Person teilnimmt, gilt eine Beschränkung auf einen Haushalt und maximal zwei weitere Person. Neu ist, dass diese Kontaktbeschränkungen auch für Treffen in gastronomischen Betrieben gelten.
Seit heute gibt es auch eine Sperrstunde für die Gastronomie. Diese müssen zwischen 22.30 Uhr und 5.00 Uhr geschlossen haben.
An Silvester gilt ein Ansammlungsverbot für Gruppen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen Plätzen. Diese Regelung gilt vom 31. Dezember ab 15 Uhr bis zum 1. Januar 2022 9 Uhr. Außerdem ist an diesem Abend die Sperrstunde verlängert- die Gastronomie darf dann bis 1 Uhr geöffnet haben.
Auch die Ausnahmen der 2G+-Regelung wurden angepasst. Ausgenommen von der Testpflicht sind demnach nur noch geboosterte Personen, Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben oder genesen sind, Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht. Die gesamte angepasste Corona-Verordnung finden Sie hier.