Ba-Wü: Verbot von Freizeit- und Kulturveranstaltungen

Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen in Baden-Württemberg sollen wegen der sich zuspitzenden Corona-Pandemie verboten oder zumindest beschränkt werden.




Die Kontakte müssten radikal reduziert werden, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Montag beim Besuch eines Impfzentrums in Stuttgart an. Leider gelte das auch für Geimpfte, weil der Impfschutz nach vier bis sechs Monaten nachlasse.

Ulmer Weihnachtsmarkt

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes werde die Landesregierung am Dienstag im Kabinett entsprechende Beschlüsse fassen, sagte Kretschmann. Es werde zur „weiteren Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen kommen“. Wie das im Einzelnen aussehe, werde man besprechen. „Auch Sportgroßveranstaltungen werden wir massiv einschränken oder gar untersagen.“ Was das für den Ulmer Weihnachtsmarkt bedeutet ist noch unklar.

Kretschmann forderte spätestens für Mittwoch eine neue Ministerpräsidentenkonferenz. Es sei höchste Eisenbahn für ein solches Treffen, sagte er. Er glaube nicht, dass der rechtliche Rahmen durch das Infektionsschutzgesetz im Kampf gegen die Pandemie ausreiche. „Wir brauchen den gesamten Instrumentenkasten.“

Baden-Württemberg ist verhältnismäßig stark von der sich derzeit bundesweit zuspitzenden Corona-Lage betroffen. Die Zahl der registrierten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner lag am Sonntag bei 519,5, am vorherigen Sonntag bei 454,1. Mehrere Covid-19-Patienten sind bereits in andere Bundesländer verlegt worden.

Wegen der sich zuspitzenden Pandemie gilt in Baden-Württemberg bereits bei allen Veranstaltungen in Kultur, Freizeit und Sport die Regel 2G plus. Das heißt, dass zu allen Veranstaltungen bislang nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Die Landesregierung hatte aber bereits am Sonntag weitere Corona-Verschärfungen angekündigt.

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