Baden-württembergische Corona-Verordnungen waren zwischenzeitlich formell rechtswidrig

Verwaltungsgerichtshof

Die baden-württembergischen Corona-Verordnungen im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 waren wegen der Art und Weise, wie die Landesregierung sie verkündet hat, zwischenzeitlich formell rechtswidrig. Die Notverkündung im Internet habe nicht den Anforderungen an eine wirksame Ausfertigung genügt, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim nach Angaben vom Montag.

Die baden-württembergischen Corona-Verordnungen im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 waren wegen der Art und Weise, wie die Landesregierung sie verkündet hat, zwischenzeitlich formell rechtswidrig. Die Notverkündung im Internet habe nicht den Anforderungen an eine wirksame Ausfertigung genügt, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim nach Angaben vom Montag.

Eine ausgefertigte Originalurkunde mit Unterschrift unter anderem des Ministerpräsidenten habe sowohl für die Corona-Verordnung vom 17. März 2020 als auch für die nachfolgenden Änderungsverordnungen jeweils erst wenige Tage später vorgelegen. In der Sache bestätigte der VGH, dass Geschäfte und Einrichtungen geschlossen wurden.

Geklagt hatten ein Fitnessstudio (Az.: 1 S 926/20), ein Inhaber von drei Restaurants (1 S 1067/20) und ein Betreiber von Parfümerien (1 S 1079/20). Sie wollten feststellen lassen, dass die Schließung ihrer Betriebe im ersten Lockdown rechtswidrig war, um Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche geltend machen zu können.

Eilanträge hatte der VGH im April 2020 zurückgewiesen und nun in den Hauptsacheverfahren entschieden. Die Corona-Verordnungen beruhten aus Sicht der obersten Verwaltungsrichter Baden-Württembergs auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage und verletzten die Inhaber der geschlossenen Betriebe nicht in ihren Grundrechten.

«Die Urteile haben eine über die drei Einzelfälle hinausgehende Bedeutung, da es sich um die ersten Hauptsacheentscheidungen zum Lockdown des Frühjahrs 2020 in Baden-Württemberg handelt und bundesweit Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des ersten Lockdowns noch nicht vorliegen», teilte der VGH mit.

In allen drei Verfahren wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Das könnte Dich auch interessieren

13.12.2023 Ravensburger Amtsgericht verurteilt Ulmer Ex-OB-Kandidat Langhans wegen Volksverhetzung Der Ulmer Ex-OB-Kandidat Daniel Langhans ist gestern (Dienstag, 12.12.2023) vom Ravensburger Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro (90 Tagessätze à 60 Euro) verurteilt worden. Bei einer Querdenker-Demo Mitte Januar 2022 in Ravensburg soll der 65-Jährige aus Pfaffenhofen an der Roth in einer Rede die Corona-Politik als das schrecklichste Verbrechen deutscher Geschichte und 08.11.2023 Südwest-AfD scheitert mit Eilantrag gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz Der baden-württembergische Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD bis auf weiteres als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht habe einen Eilantrag der Partei abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstagabend. Die AfD-Landesvorsitzenden Markus Frohnmaier und Emil Sänze kündigten an, den Beschluss auf Fehler zu prüfen und zu schauen, ob sie im Eilverfahren in die nächste Instanz gehen. Unabhängig 11.09.2024 Land richtet Elternbeirat für Kitas ein Eltern von Kita-Kindern haben bald in Baden-Württemberg eine institutionalisierte Interessenvertretung. Die Landesregierung will einen Landeselternbeirat für Kitas und Kindertagespflege einrichten, wie das Kultusministerium mitteilte. Der neue Beirat soll die Interessen der Eltern bündeln und das Kultusministerium beraten. «Im Frühjahr 2020 hat sich während Corona eine Landeselternvertretung als private Initiative gegründet», sagte der für frühkindliche Bildung 06.09.2024 Ulms OB: "haben der AfD nicht den roten Teppich ausgerollt!" „Die Ulm-Messe habe mitnichten der AfD den roten Teppich ausgerollt“, sagt OB Ansbacher. Auch ihm gefalle es nicht, dass die AfD in der Donauhalle zwei Veranstaltungen abhalten werde, aber juristisch sei der Sachverhalt eindeutig, jedes Gericht würde gegen die Stadt entscheiden. Diese Bühne wollten wir der Partei nicht geben. Der rechtsextremen AfD müsse vielmehr politisch