BaWü und Bayern: Schulen und Kitas öffnen heute wieder

Schulen und Kitas öffnen heute wieder in Bayern und Baden-Württemberg. Das müssen Sie jetzt beachten.




Wenn heute (10.01.2022) nach den Ferien Betreuung und Unterricht an den Kitas und Schulen beginnen, müssen Kinder und Jugendliche sich wieder an neue Regeln gewöhnen. Denn zumindest zu Beginn werden sie häufiger getestet. Und auch für das Personal bleibt es nicht beim Alten.

Das gilt jetzt in Baden-Württemberg

Während sich die Omikron-Variante des Coronavirus schnell ausbreitet, kehren Kinder und Jugendliche am Montagmorgen in ganz Baden-Württemberg wieder an die Schulen zurück. Auch die Kitas werden nach dem Ende der Weihnachtsferien wieder geöffnet. Aus Sorge vor Ansteckungen wird aber für die kommenden zunächst sechs Wochen an Schulen und Kitas stärker getestet. Außerdem hat die Landesregierung den Kreis der Menschen erweitert, der sich regelmäßig auf das Virus testen lassen muss.

Auf eine einfache Formel gebracht heißt es künftig: Getestet wird nun, wer noch nicht geboostert ist. Nach den Plänen der Ministerien sollen alle Schülerinnen und Schüler ohne eine Auffrischungsimpfung («Booster») in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien täglich getestet werden, sofern an ihren Einrichtungen Antigenschnelltests angeboten werden. Schulen, die auf PCR-Pooltests setzen, sollen wenn möglich weitere Antigenschnelltests anbieten. Von der zweiten Woche bis zu den Faschingsferien (ab 25. Februar) sind laut Ministerien drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Testungen für die Kinder und Jugendlichen verpflichtend, sofern sie nicht geboostert sind.

Auch für das Personal an Schulen, in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird die Teststrategie erweitert, sollten die Betreffenden nicht geboostert sein. Demnach sind Tests an jedem Präsenztag vorgeschrieben.

Während die Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg erst von Montag an zurückerwartet werden, hat der Unterricht in mehreren anderen Bundesländern bereits vor einer Woche begonnen. Am vergangenen Dienstag und am Mittwoch folgten weitere Länder. (dpa/lsw)

Das gilt jetzt in Bayern

So manche können es kaum erwarten, andere hätten lieber noch länger zu Hause Winterschlaf gehalten: Heute beginnt auch in Bayern wieder die Schule. Auch die meisten Kindertagesstätten öffnen nach den Weihnachtsferien ihre Türen. Die Kleinen und ihre Eltern müssen sich dabei umstellen. Für sie heißt es fortan drei Mal in der Woche: testen.

Denn ab dem 10. Januar gibt es Änderungen bei den Vorgaben zu Corona-Tests für Krippen- und Kindergartenkinder. Zwar gilt weiterhin keine Testpflicht in den Räumen der Kitas, aber eine Testnachweispflicht für die Sorgeberechtigten: Sie müssen drei Mal in der Woche «glaubhaft versichern», dass sie alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit negativem Ergebnis selbst zu Hause getestet haben.

Die vom Freistaat per Berechtigungsschein bezahlten Tests müssen grundsätzlich montags, mittwochs und freitags erfolgen. Ist ein Kind an einem dieser Tage nicht anwesend, muss ein Test an dem Tag gemacht werden, an dem es wieder betreut wird. Die Einrichtungen können dabei selbst entscheiden, ob die Eltern als Nachweis des Tests die Testkassette mit der negativen Ergebnisanzeige oder aber ein jedes Mal mit dem aktuellen Datum neu unterschriebenes Formular mitbringen müssen.

Eine zunächst vorgesehene Videodokumentation bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der elterlichen Angaben hat das Sozialministerium in der Zwischenzeit wieder gestrichen. «Wir gehen dabei davon aus, dass die Personenberechtigten ihrer Testnachweispflicht nachgekommen sind, wenn sie dies entsprechend erklärt haben», heißt es zur Begründung.

Für Schülerinnen und Schüler ändert sich mit Blick auf die Testmodalitäten nur insofern etwas, als sich nun auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler wieder regelmäßig testen müssen. Ansonsten bleibt es dabei, dass an den Grund- und Förderschulen zweimal pro Woche ein PCR-Pooltest gemacht wird, bei dem die Kinder an einem Tupfer lutschen – daher auch die Bezeichnung «Lollitest».

Weil das Ergebnis des Pool-Tests erst mit einiger zeitlicher Verzögerung vorliegt, wird an den Grund- und Förderschulen am Montagmorgen zu Unterrichtsbeginn zusätzlich ein Selbsttest durchgeführt. An allen anderen Schulen testen sich die Schülerinnen und Schüler dreimal pro Woche selbst. Alternativ wird jeweils auch ein negativer PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest akzeptiert.

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