Bayern arbeiten weniger als im Vorjahr

Landesamt für Statistik

Im bundesweiten Vergleich liegen die bayerischen Erwerbstätigen mit durchschnittlich 1340 Arbeitsstunden im Mittelfeld.

Erwerbstätige in Bayern haben im vergangenen Jahr im Schnitt nur noch 1340 Stunden gearbeitet. Das waren 6 Stunden weniger als im Vorjahr und sogar 40 Stunden weniger als im Jahr 2019, wie das Landesamt für Statistik am Donnerstag mitteilte. «Damit setzt sich der Trend der rückläufigen Jahresarbeitszeit pro Person fort. Grund hierfür ist vor allem die zunehmende Bedeutung von Teilzeitarbeit», erklärten die Arbeitsmarktexperten.

Weil die Zahl der Erwerbstätigen in Bayern von 7,8 Millionen im Jahr 2022 auf 7,9 Millionen Erwerbstätige im Jahr 2023 zugenommen hat, stieg die Zahl der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden aber trotzdem um 0,5 Prozent von 10,5 auf 10,6 Milliarden Arbeitsstunden. Wachstumstreiber war die Dienstleistungsbranche mit 0,7 Prozent mehr Arbeitszeit. Im Jahr 2019 hatten 7,7 Millionen Erwerbstätige insgesamt allerdings noch 10,7 Milliarden Stunden gearbeitet.

Im bundesweiten Vergleich liegen die bayerischen Erwerbstätigen mit durchschnittlich 1340 Arbeitsstunden im Mittelfeld. Spitzenreiter ist Hessen mit durchschnittlich 1377 Arbeitsstunden, gefolgt von Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Auf den drei letzten Plätzen sind Nordrhein-Westfalen mit 1326 Arbeitsstunden, Rheinland-Pfalz mit 1325 und das Saarland mit nur 1316 Arbeitsstunden je Erwerbstätiger und Erwerbstätigem.

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen. Nicht mitgerechnet werden dabei die bezahlten, aber nicht geleisteten Krankheits-, Urlaubs- und Feiertage. Die Statistik «berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit», teilte das Landesamt mit.

Die Daten beruhen auf einer Berechnung des Arbeitskreises «Erwerbstätigenrechnung der Länder», dem alle Statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt und der Deutsche Städtetag angehören.

Quelle: dpa

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