Bayern: Vorsichtsmaßnahmen gegen Geflügelpest angeordnet

Aufgrund von Nachweisen der Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland und Bayern werden ab sofort bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet.

 

Aktuell sind in Bayern insgesamt drei Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 280 Fälle festgestellt worden.

Das Bayerische Umweltministerium hat verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel veranlasst. Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 11. Dezember 2021 in Kraft.
Neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen regelt die Allgemeinverfügung weitere vorbeugende Maßnahmen wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben. Darüber hinaus besteht ein Fütterungsverbot von Wildvögeln, hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel. Singvögel sind von dem Fütterungsverbot ausgenommen.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt. Bürgerinnen und Bürger sollten tote oder kranke Tiere nicht berühren oder einsammeln. Funde im Landkreis Neu-Ulm sind dem Veterinärdienst Neu-Ulm unter folgender Nummer zu melden: 0731 7040-70106.
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es hier .

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