Bayern lockert Corona-Regeln: Veranstaltungen wieder möglich

Bayern lockert die Corona-Regeln für Sport- und Kulturveranstaltungen. Damit sollen Geisterspiele im Sport ein Ende nehmen. Außerdem sollen doppelt so viele Zuschauer in Kinos und Theater dürfen.




Mit der Wieder-Erlaubnis für Großveranstaltungen geht der Freistaat über den gemeinsamen Bund-Länder-Beschluss vom Montagabend hinaus. In der Fußball-Bundesliga und in allen anderen Profiligen darf in Bayern künftig wieder vor bis zu 10 000 Zuschauern gespielt werden. Für überregionale Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern gilt neben dieser Obergrenze, dass maximal 25 Prozent der Kapazitäten genutzt werden dürfen. Die Fans müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (oder geboostert) sein und eine FFP2-Maske tragen. Dazu gilt ein Alkoholverbot.

Kein Verbot mehr von Kulturveranstaltungen

Zugleich wird auch das Komplett-Verbot für große überregionale Kulturveranstaltungen aufgehoben: Werden mehr als 1000 Zuschauer erwartet, darf die Zuschauer-Kapazität zu maximal 25 Prozent ausgelastet werden. Wie bei großen Sport-Events gilt, etwa für Konzerte, eine absolute Personenobergrenze von 10 000 Zuschauern.
Bei allen anderen Kultur- und Sportveranstaltungen sind künftig wieder doppelt so viele Zuschauer erlaubt wie bisher: In Theatern, Kinos und bei anderen Kultur- und Sport-Events ist von Donnerstag an wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt – bisher waren es 25 Prozent. Die bisher geltenden Zugangsregeln (2G plus beziehungsweise 2G) gelten bei alledem unverändert, zudem gilt bei Veranstaltungen auch weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. In Kinos und Theatern sollen laut Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) im Vollzug nicht überall die Mindestabstände eingehalten werden müssen – es soll jedenfalls eine Auslastung von 50  Prozent ermöglicht werden.

Bayern im Alleingang

Bund und Länder hatten sich am Montag eigentlich darauf verständigt, dass die Chefs der Staats- und Senatskanzleien bis zum 9. Februar eine einheitliche Regelung für überregionale Großveranstaltungen vereinbaren sollen. Bayern greift dem nun, wie von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) Ende vergangener Woche angedroht, vor. Er begründet dies damit, dass in anderen Bundesländern schon bisher teils deutlich mehr Zuschauer etwa bei Fußballspielen erlaubt seien.

Bei einzelnen Spielen der ersten Liga, zum Beispiel in Berlin, waren zuletzt allerdings maximal 3000 Zuschauer zugelassen gewesen. Bei den meisten anderen waren es einige Hundert. Bayern hatte die Bund-Länder-Vereinbarung vom 21. Dezember, wonach es seither nur noch Geisterspiele geben sollte, bis zuletzt noch strikt angewandt. In der bisherigen bayerischen Corona-Verordnung hieß es, einem Bund-Länder-Beschluss vom Dezember folgend: «Zu großen überregionalen Sport-, Kultur- und vergleichbaren Veranstaltungen sind Zuschauer nicht zugelassen.» Für alle anderen Veranstaltungen galt, dass maximal 25 Prozent der Zuschauer-Kapazitäten genutzt werden dürfen.

Lockerung der Zugangsregeln

Zudem beschloss das Kabinett, nach viel Kritik in den vergangenen Wochen, eine Lockerung der Zugangsregeln für Angebote der Jugendarbeit: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die ohnehin regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen nun keinen Impfnachweis und keinen weiteren Test mehr vorlegen. Auch diese erleichterten Zugangsregeln sollen von Donnerstag an gelten. Die sogenannte Hotspot-Regelung, wonach in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 – das sind aktuell schon 30 – eigentlich viele Bereiche geschlossen werden müssten, bleibt laut Kabinettsbeschluss weiter ausgesetzt. Die Staatsregierung hält derartige regionale Lockdowns für unnötig und unangemessen, weil die hohen Sieben-Tage-Inzidenzen anders als bei früheren Virus-Varianten bislang nicht mehr zu einer hohen Krankenhaus-Auslastung führen.

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