In Bayern werden wegen der Corona-Krise die Faschingsferien abgesagt. Die eigentlich vom 15. bis 19. Februar geplante Ferienwoche werde es nicht geben, in der Zeit könne Unterricht nachgeholt werden, der wegen der Pandemie ausgefallen sei, teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch nach einer Sondersitzung des bayerischen Kabinetts in München mit.
Zuvor hatte das bayerische Kabinett erwartungsgemäß den seit Mitte Dezember bestehenden Corona-Lockdown in Bayern bis Ende Januar verlängert und verschärft. Der Ministerrat stimmte dem Beschluss von Bund und Ländern vom Vortag zu. «Der Lockdown wird verlängert und an einigen Stellen vertieft», sagte Söder in München.
Damit bleiben in Bayern ab kommendem Montag, 11. Januar, nicht nur weiterhin weite Teile des Handels, der Hotellerie und der Gastronomie geschlossen, sondern trotz Ende der Weihnachtsferien auch Schulen und Kindergärten. Für Kindertagesstätten, Schüler der Stufen 1 bis 6, Förderschüler und Kinder mit Behinderungen soll eine Notbetreuung eingerichtet werden. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, Kinder privat zu betreuen – allerdings nur in einer festen anderen Kontaktfamilie, wie Söder sagte.
In allen Schulen und Jahrgangsstufen soll es Angebote für Distanzunterricht geben. Abhängig vom Infektionsgeschehen wird ab Februar eine Rückkehr zum Präsenzunterricht – nach Jahrgangsstufen gestaffelt – angestrebt.
Zudem gilt ab Montag auch für die Menschen in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit. Das heißt, sie dürfen sich aus privaten Gründen nur noch maximal 15 Kilometer rund um ihren Wohnort aufhalten – Einkäufe sind davon aber ausgenommen. Dadurch sollen primär touristische Ausflüge verhindert werden.
Um die Zahl der Kontakte und damit die Gefahr möglicher Ansteckungen mit dem Coronavirus zu reduzieren, sind ab Montag nur noch Treffen mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes gestattet. Bisher galt dies für bis zu fünf Personen eines anderen Hausstandes.