Rund fünf Wochen nach der Premiere in Hamburg startet am Donnerstag in Bayern in vier ausgewählten Modell-Kommunen die Ausgabe von Bezahlkarten für Asylbewerber. «Neu ankommende Asylbewerber bekommen bereits ab morgen eine Bezahlkarte mit Leistungsguthaben. Asylbewerber, die schon hier sind, erhalten ebenfalls ab morgen die Bezahlkarte, die aber erst zum 1. April mit dem Guthaben aufgeladen wird, da diese bereits Barleistungen für März erhalten haben», sagte Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) am Mittwoch in München. In Hamburg wurde die Bezahlkarte bereits Mitte Februar eingeführt.
Zu den Pilot-Kommunen gehören die Landkreise Günzburg, Fürstenfeldbruck, Traunstein und die kreisfreie Stadt Straubing. In allen anderen Kommunen im Land bleibt es bei der bisherigen Praxis.
«Die Bezahlkarte löst nicht alle Probleme», sie trage aber einen wichtigen Teil dazu bei, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Sachleistungen seien besser als Geldleistungen, mit den Karten setze der Freistaat ein Zeichen zur Hilfe und ein Nein zu Geldtransfers ins Ausland. «Der Geldhahn für Schlepper und Schleuser wird deutlich reduziert.»
Söder betonte, dass Bayern bei der Umsetzung konsequenter sei als andere Bundesländer. Das verfügbare Bargeld werde auf 50 Euro reduziert. Mehr Geld sei nicht notwendig. Zudem könne die Karte nicht für Online-Einkäufe genutzt werden, auch seien keine Überweisungen an Dritte oder gar ins Ausland möglich. Laut Söder werde die Karte in Bayern am Ende an rund 70 000 Leistungsempfänger ab 14 Jahren ausgegeben, der landesweite Roll-Out sei für das zweite Quartal geplant.
14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Um die Bezahlkarte war zwischenzeitlich aber ein weiterer Streit in der Ampel-Koalition entstanden. Aus Sicht von SPD und FDP braucht es flankierend eine bundesgesetzliche Regelung. Die Grünen halten dies nicht für nötig. Söder betonte, aus bayerischer Sicht sei die Rechtsgrundlage ausreichend. Es sei aber im Interesse aller besser, wenn der Bund für maximale Klarheit sorge.