Nachdem gestern die Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidenten über neue, einheitliche Corona-Bestimmungen gerungen hat, verkündet heute Markus Söder auf einer Pressekonferenz, dass in Bayern die Maskenpflicht ausgeweitet werden soll.
So soll in Zukunft ab einem Inzidenzwert von über 35 positiv Getesteten pro 100.000 Einwohner in Sieben Tagen die Allgemeine Maskenpflicht verschärft werden. Wird der Warnwert überschritten, gelten folgende Bestimmungen:
- Sperrstunde ab 23 Uhr (Für Bars, Gastronomie & Co.)
- Ein Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen nach 23 Uhr
- Maske muss auch an Hochschulen und in den Vorlesungen getragen werden
- Auf stark frequentierten Plätzen wie beispielsweise Fußgängerzonen müssen Alltagsmasken getragen werden
- In allen öffentlichen Gebäuden besteht Maskenpflicht
- Am Arbeitsplatz – dort, wo kein Abstandhalten möglich ist (Eingänge, Fahrstühle, Kantinen) wird auch eine Maskenpflicht eingeführt.
- Außerdem gilt die Maskenpflicht für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten
Überschreitet der Warnwert sogar die 50 Infizierten, gilt folgendes:
- Maskenpflicht in allen Schulen
- Sperrstunde wird von 23 auf 22 Uhr vorverlegt (ebenso wie das Verkaufsverbot für Alkohol)
- Es dürfen nur noch Fünf Personen oder zwei Hausstände zusammen kommen bei Feiern
Solange Landkreise unter dem Wert von 35 positiv Getesteten sind, bleiben die aktuellen Bestimmungen und es gelten vorerst keine schärfen Vorkehrungen. Wie die aktuelle Corona-Infiziertenlage in Ihrem Landkreis ist, können sie hier nachlesen.