Der qualifizierte Mietspiegel bildet das örtliche Mietniveau in Ulm und Neu-Ulm ab. Er zeigt auf, wie hoch die Mieten sind, die in den vergangenen sechs Jahren für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage neu vereinbart oder geändert wurden. Auch die energetische Beschaffenheit wird berücksichtigt.
Um den neuen Mietspiegel erstellen zu können, müssen entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten in Ulm und Neu-Ulm erhoben werden. Hierzu werden zwischen Mai und Juni 2023 per Zufall ausgewählte Haushalte in Ulm und Neu-Ulm angeschrieben. Diese erhalten mit dem Anschreiben einen Fragebogen zur Mietsituation sowie zu Größe, Lage, energetischen Beschaffenheit und Ausstattung der jeweiligen Wohnung. Der Fragebogen wurde in enger Abstimmung mit einem von beiden Stadtverwaltungen gegründeten Arbeitskreis aus Fachpersonen sowie Vertretern der Interessensverbände erstellt.
Die Städte Ulm und Neu-Ulm weisen darauf hin, dass die Haushalte, die angeschrieben werden, entsprechend dem neuen Mietspiegelreformgesetz (MsRG § 2) verpflichtet sind, an der Befragung teilzunehmen und den Fragebogen ausgefüllt an das mit der Mietspiegelerstellung beauftragte EMA-Institut für empirische Marktanalysen einzusenden. Andernfalls können Geldbußen drohen. Ein entsprechender Freiumschlag, um den Fragebogen per Post zurückzuschicken, liegt dem Anschreiben bei. Alternativ wird es auch möglich sein, die Fragen über einen verschlüsselten Link online zu beantworten. Entsprechende Hinweise hierzu finden sich im Anschreiben. Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Projekts gelöscht.