Bekommen Ex-Schlecker-Mitarbeiter jetzt ihre Entschädigung?

Schadenersatz-Klage

Fast elf Jahre nach der Schlecker-Pleite  äußert sich der Bundesgerichtshof zu einer großen Schadenersatz-Klage.

Der Bundesgerichtshof äußert sich heute zu einer großen Schadenersatz-Klage des Insolvenzverwalters. Der versucht, mehr Geld für die Gläubiger zu erstreiten und hat dafür mehrere Kartellklagen erhoben. In dem größten dieser Verfahren, um das es in Karlsruhe geht, fordert Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz mindestens 212 Millionen Euro von mehreren großen Drogerieartikel-Herstellern. Das Bundeskartellamt hatte gegen die Unternehmen Bußgelder verhängt, weil sie zwischen 2004 und 2006 Informationen ausgetauscht hatten. Geiwitz meint, dass Schlecker deshalb im Einkauf überhöhte Preise zahlen musste. Bisher hatte seine Klage keinen Erfolg. In der BGH-Verhandlung Anfang Juli hatte sich allerdings abgezeichnet, dass am Frankfurter Oberlandesgericht möglicherweise vorschnell ein Schaden für Schlecker ausgeschlossen wurde. Das könnte dazu führen, dass dort alles noch einmal verhandelt werden muss.

Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Viele Tausende Mitarbeiter  verloren ihren Arbeitsplatz. Das Geld aus den Kartellklagen könnte in erster Linie ihnen, der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialkassen zugutekommen.

Das könnte Dich auch interessieren

05.09.2024 Ulm/Neu-Ulm: Keine Klage gegen Ersatzneubau der Adenauerbrücke Der Naturschutzverein BUND wollte gegen das "Brückenmonster" vorgehen. Nun wird es doch keine Klage geben. Das sind die Gründe: 29.07.2024 Ulm: Neuneinhalb Jahre Haft für Brandstifter Die Schwurgerichtskammer kam zu der Überzeugung, dass der Mann ein Auto, einen Wohnwagen und eine Scheune angezündet haben soll. Durch die brennende Scheune befanden sich drei Bewohner des nicht einmal zwei Meter entfernten Wohnhauses in akuter Lebensgefahr, daher wurde er unter anderem wegen dreifachen versuchten Mordes verurteilt. Freigesprochen wurde der Mann, der selbst Feuerwehrmann war, 23.07.2024 Lebenslange Haft für Mord in Obdachlosenunterkunft Das Landgericht Ulm hat einen 25-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen September eine 57 Jahre alte Frau in einer Göppinger Obdachlosenunterkunft getötet hat. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, der sich die Nebenklagevertretung in großen Teilen angeschlossen hatte. Die 22.07.2024 Ulmer Prozess zu Mord in Obdachlosenunterkunft neigt sich Ende zu Der Mordprozess um eine Tat in einer Göppinger Obdachlosenunterkunft steht kurz vor seinem Abschluss. Das Landgericht Ulm rechnet am Dienstag (9.00 Uhr) mit Plädoyers – und womöglich einem Urteil. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 25-Jährigen heimtückischen Mord an einer 57-Jährigen vor. Laut Anklagebehörde soll der Marokkaner an einem Abend im vergangenen September wohl über ein Toilettenfenster