Im Ulmer Fackelwurf-Prozess gibt es ein Urteil. Für die Angeklagten gibt es Bewährungsstrafen.
Im Ulmer Fackelwurf-Prozess haben die fünf angeklagten jungen Männer Bewährungsstrafen erhalten. Das Gericht sagte, der Fackelwurf habe nur Angst schüren sollen. Es sei kein Brand geplant gewesen. Die fünf Männer hatten, rassistisch motiviert, im Mai 2019 eine brennende Fackel auf den Wohnwagen einer Roma-Familie bei Erbach-Dellmensingen geworfen. Die Fackel hatte den Wagen verfehlt. Der Staatsanwalt hatte mehrjährige Haftstrafen, unter anderem wegen versuchten Mordes, gefordert.
Als Tatmotiv nannte der Richter Fremdenfeindlichkeit. Er erklärte, die Angeklagten hätten keinen gradlinigen Lebenslauf und familiäre Probleme. Das habe starke Auswirkungen auf die Persönlichkeit der Angeklagten. Deshalb wurden vier der Angeklagten nach Jugendstrafrecht verurteilt. Einer war noch 17 Jahre alt zum Zeitpunkt der Tat. Es sei "keine schwere Schuld" feststellbar, so der Richter.
Die Angeklagten müssen jetzt die Gedenkstätte KZ Dachau besuchen. Gemeinsam mit Bewährungshelfern und Pädagogen müssen sie einen zehnseitigen Bericht schreiben und darin ihre Gefühle und Eindrücke schildern. Zwei Täter müssen außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro an eine Sinti und Roma-Stiftung zahlen. Vor der Urteilsverkündung wirkten die Angeklagten eher verängstigt. Nachdem das Urteil gesprochen war, konnte man Erleichterung in ihren Gesichtern erkennen.
Vor Ort waren auch Vertreter des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma, darunter Daniel Strauß, Vorsitzender des VDSR. Er ist mit dem Urteil zufrieden, denn es hat deutlich das Motiv der Fremdenfeindlichkeit thematisiert und aufgearbeitet, und auch die Gefahr dahinter verdeutlicht. Das hat es so noch nicht gegeben und wird als Schritt in die richtige Richtung gewertet. So sehen es auch die Nebenkläger, also die Familie, auf deren Wohnwagen die Fackel geworfen wurde. Sie haben auch artikuliert, dass sie gar nicht wollen, dass die jungen Menschen ins Gefängnis gehen müssen.