Bewährungsstrafen im Ulmer Macheten-Prozess

Das Urteil fiel am Nachmittag

Ein auf einer Straße ausgetragener Streit mit einer Machete erregt im Frühjahr in Ulm viel Aufsehen. Für den Überfall in einer Wohnung kurz davor sind vier Angeklagte verurteilt worden.

Für den gewalttätigen Überfall in einer Wohnung und den Raub von Drogen sind drei Männer und eine Frau vor dem Landgericht Ulm zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Die Jugendkammer des Gerichts sah es in seinem Urteil am Montag als erwiesen an, dass das Quartett Mitte Februar dieses Jahres in eine Wohnung in der Ulmer Oststadt eingedrungen war und einen 24-Jährigen sowie einen Mitbewohner mit Schlägen zu Boden gebracht hatte. Dort hielten die vier Angeklagten die Männer fest und nahmen Drogen aus der Wohnung mit, zeigte sich das Gericht überzeugt.

Wegen Raubes, Körperverletzung, Nötigung und Besitzes von Drogen in nicht geringer Menge erhielten die zur Tatzeit zwischen 20 und 39 Jahre alten Angeklagten Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten sowie zwei Jahren. Der zur Tatzeit 20-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Hintergrund der Tat war nach Überzeugung des Gerichts ein Streit zwischen der Frau und dem 24-Jährigen. Um ihm eine Abreibung zu verpassen, sollen sich die vier unter Anleitung der Frau zu dem Überfall entschieden haben. Was sich genau in der Wohnung abgespielt hatte, blieb auch im Prozess zum Teil unklar. Anders als es die Anklage zunächst angenommen hatte, konnte das Gericht nicht nachweisen, dass die Angeklagten bei ihrem Überfall bewaffnet gewesen waren. Dies habe sich auch deutlich auf das zu verhängende Strafmaß ausgewirkt, begründete das Gericht sein Urteil.

Der Vorfall hatte im Frühjahr größere Aufregung in der Region verursacht, da der überfallene 24-Jährige dem Quartett mit einer Machete bis auf die Straße vor seiner Wohnung gefolgt war. Der 24-Jährige sowie einer der Angeklagten wurden dabei verletzt. Im Juli wurde der 24-Jährige wegen dieses Vorfalls unter anderem wegen Körperverletzung und bewaffneten Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt.

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