Der Fall eines wegen vierfachen versuchten Mordes verurteilten Mannes am Landgericht Ulm muss erneut verhandelt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob eine entsprechende Verurteilung des Beschuldigten zu neun Jahren Haft aus dem vergangenen November auf, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Dabei wurde das Urteil mit Blick auf das Motiv kritisiert sowie das Strafmaß. Der im Verfahren festgestellte Ablauf der Tat hingegen stehe nicht infrage. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Ulm muss sich mit dem Fall erneut befassen. Der Mann war wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und mit Körperverletzung verurteilt worden.
Der BGH kritisierte die Behandlung der Frage zu niedrigen Beweggründen des Beschuldigten durch das Landgericht. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes halte einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand, hieß es in der Begründung für die Entscheidung.
Das Landgericht Ulm hatte es als erwiesen angesehen, dass der Deutsche im April 2023 erst das Auto seiner Ex-Frau und ihres neuen Partners anzündete und anschließend das Haus, in dem sich seine Ex-Frau, der gemeinsame Sohn, ihr neuer Partner und dessen Sohn aufhielten. Der Angeklagte sagte, er habe niemanden umbringen wollen.
«Es ist das traurige Ende einer Beziehung», sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Sowohl das Auto als auch das Haus, in das der Angeklagte Geld und Arbeit investiert habe, seien nach der Trennung Streitobjekte gewesen. Der alkoholisierte Angeklagte habe seiner Frau nicht gegönnt, dort zu wohnen. Nach Ansicht der Kammer goss er Benzin über die Fahrzeuge und steckte sie in Brand. Anschließend habe er mit einem Stein ein Fenster zum Haus eingeschlagen und Benzin hineingeschüttet. Den Tod der Menschen darin habe er billigend in Kauf genommen. In einem Gerangel, in dem beide verletzt wurden, habe der neue Partner dem Angeklagten ein Feuerzeug abgenommen. Gegen seine Festnahme wehrte er sich demnach vehement, stach mit einer Scherbe gegen eine Beamtin.