Die Krätze, fachlich Skabies genannt, ist eine ansteckende Hauterkrankung, die durch die Krätzemilbe übertragen wird. Sie äußert sich durch Hautrötungen und Juckreiz. Jeder Mensch mit engerem Kontakt zu einer besiedelten Person kann sich anstecken.
Wichtig sei, dass bei einer Krätze-Erkrankung nicht nur die betroffene Person behandelt wird, sondern auch enge Kontaktpersonen. Es kann sich jeder immer wieder neu anstecken und die Krätze bleibt oft lange unbemerkt, weshalb es zum „Ping-Pong-Effekt“ kommen kann. Für die Behandlung stehen Salben und Tabletten zur Verfügung. Dazu gehören umfangreiche Reinigungsmaßnahmen im betroffenen Haushalt. Textilien müssen während der Behandlung täglich gewechselt und mindestens 60 Grad Celsius gewaschen werden. Sofas und Sessel sowie alle nicht waschbaren Textilien müssen gründlich gesaugt und dürfen für drei Tage nicht benutzt werden.
Das Kreisgesundheitsamt bittet betroffene Personen und Einrichtungen daher, offen mit der Erkrankung umzugehen und Kontaktpersonen zu informieren.
Wir gehen davon aus, dass wir aktuell nur die Spitze des Eisbergs sehen“, sagt Amtsleiter Dr. Claus Unger.
„Da bei Krätze bisher ausschließlich Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Pflegeheime, Schulen, Asyl- und Obdachlosenunterkünfte meldepflichtig sind, sehen wir in der Regel nur dort, was sich in der Bevölkerung des Landkreises abspielt“. Eine Krätzeerkrankung weise aber nicht auf mangelnde Körperhygiene oder -pflege hin. Betroffene Personen oder Einrichtungen sollen nicht stigmatisiert werden, da Schamgefühle und Verheimlichung ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Ausbreitung behindern, so Dr. Unger.