Ab heute Nacht von Freitag auf Samstag, gelten im Landkreis Biberach vorgezogen die Regelungen der baden-württembergischen Alarmstufe. In vielen Bereichen gelten demnach die 2-G-Regeln und eine Maskenpflicht in den Schulen des Landkreises.
Das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg hat aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionslage im Landkreis Biberach das Gesundheitsamt angewiesen, Maßnahmen per Allgemeinverfügung zu regeln. Die ab morgen geltenden Regelungen sind zunächst bis 24. November befristet. Sofern sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Biberach durch die Schutzmaßnahmen nicht stabilisiert, müssen weitere Schritte, wie beispielsweise Ausgangsbeschränkungen für nicht immunisierte Personen in Betracht gezogen werden.
„Es kommt jetzt wieder auf jede und jeden Einzelnen von uns an, um diese Welle abzuflachen. Deshalb appelliere ich und bitte nochmals inständig: Lassen Sie sich impfen, halten Sie Abstand, tragen Sie Maske und reduzieren Sie Kontakte. (…) Eine dringende Bitte geht auch an die geimpften Bürgerinnen und Bürger, die ihre Angehörigen im Pflegeheim besuchen: Bitte wiegen Sie sich nicht in Sicherheit und testen Sie sich zuvor mit einem Selbst- oder Schnelltest“, sagt Landrat Dr. Heiko Schmid.
Für Schulen:
Für private Treffen:
2G-Regel gilt für:
Weitere Regelungen zum PCR-Nachweis:
Für Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte mit ausschließlichem Warenverkauf an Endverbraucher gilt, dass nicht immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist. Dies gilt nicht für Geschäfte, die der Grundversorgung dienen sowie Märkte außerhalb geschlossener Räume.