Schade, aber es war fast zu erwarten! Angesichts der aktuellen Situation hat die Stadtverwaltung Biberach beschlossen, den Fastenmarkt am 17. Februar abzusagen.
Laut aktueller Corona-Verordnung sind Jahrmärkte noch bis Mitte Februar untersagt. Aufgrund der nach wie vor hohen Inzidenzwerte ist bis zum 17. Februar nicht mit einer ausreichenden Entspannung der Lage zur rechnen. Nach sorgfältiger Abwägung und aus Gründen der Planungssicherheit wurde deshalb entschieden, dass der Fastenmarkt, auch mit kleinerem Sortiment, nicht stattfinden wird.
Die Stadtverwaltung bedauert diese Entscheidung und blickt zuversichtlich auf die kommenden Jahrmärkte. Geplant sind diese wie folgt: 26. Mai: Pfingstmarkt, 29. September: Michaelimarkt, 17. November: Martinimarkt.