Verteidigung zieht Einspruch zurück: Wegen Landfriedensbruchs und Nötigung beim Politischen Aschermittwoch in Biberach muss ein 30-jähriger Landwirt 2400 Euro bezahlen. Dagegen erhob der Anwalt des Mannes aus dem Kreis Biberach erst Einspruch.
Nach einer dann folgenden, rund vierstündigen Verhandlung wurde der Einspruch schließlich doch wieder zurückgezogen. Grund soll sein, dass ein Zeuge vor Gericht wohl darauf aufmerksam gemacht wurde, dass er sich an dem Tag selbst ebenso strafbar gemacht haben könnte.
Daraufhin soll der Verteidiger den Zeugen zurückgezogen haben. Letztlich wurde der ursprüngliche Strafbefehl akzeptiert.