Weitere Öffnungsschritte sind für den Landkreis Biberach ab Sonntag, den 20. Juni 2021, vorgesehen. Die Inzidenz erlaubt es.
Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Biberach liegt heute (Samstag, 19. Juni 2021) den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Dies hat das Gesundheitsamt amtlich festgestellt. Maßgeblich sind hier die veröffentlichten Inzidenzwerte des Robert-Koch-Instituts. Damit treten ab Sonntag, 20. Juni 2021 weitere Lockerungen in Kraft.
Das Eintreten dieser Öffnungsstufe hat keine weiteren Auswirkungen auf die Kontaktbeschränkungen. Treffen im privaten oder öffentlichen Raum sind nach wie vor mit bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten zulässig. Kinder bis 13 Jahre, Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Für die Innengastronomie sowie Indoor-Veranstaltungen gilt weiterhin die 3-G-Regel.
Bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit treten ab Montag, 21. Juni 2021 weitere Lockerungen in Kraft. Unter anderem gelten ab Montag folgende Regelungen:
Steigt die Inzidenz an drei Tagen in Folge wieder über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, müssen die genannten Öffnungsschritte zurückgenommen werden.
Eine Übersicht aller Lockerungsschritte gibt es hier.