An insgesamt 73 Kontrollstellen führte die Ulmer Polizei in der Region Geschwindigkeitsmessungen durch. Von 37.371 Fahrzeugen fuhren 1.476 zu schnell, heißt es von der Polizei Ulm.
920 Fahrer kommen mit einer Verwarnung davon, das heißt sie überschritten die zulässige Geschwindigkeit um nicht mehr als 20 km/h. Ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro und Punkte im Zentralregister erwartet 556 Fahrer. 26 Fahrzeuglenker müssen mit Fahrverboten rechnen.
Neben den Geschwindigkeitsverstößen deckte die Polizei zwei Fahrten unter Alkoholeinfluss und zwei Fahrten unter Drogenbeeinflussung auf. Darüber hinaus benutzten 16 Fahrzeuglenker ihr Mobiltelefon und 10 Fahrzeuglenker waren nicht angeschnallt.
Das Polizeipräsidium wird Geschwindigkeitskontrollen schwerpunktmäßig und flächendeckend auch zukünftig durchführen, wie die Polizei mitteilt.
Die Beamten im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West beanstandeten 650 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer. Ein Mann überschritt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 69 km/h.
Insgesamt beteiligten sich mehr als 230 Polizisten an den Messungen an mehr als 100 Kontrollstellen, die im Zeitraum von 24 Stunden stattfanden. Dabei maßen sie mehr als 34.500 Fahrzeuge. Von diesen Fahrzeugführer beanstandeten sie 650.
2021 beim Blitzmarathon verzichtete die Polizei pandemiebedingt überwiegend auf Messungen mit sofortiger Anhaltung, sie überwachten letztes Jahr rund 25.000 Fahrzeuge und stellten bei etwa 450 Verkehrsteilnehmern eine überhöhte Geschwindigkeit fest.
Ein Großteil der Verstöße ahndeten die Beamten nur mit einem Verwarngeld, mehrere der Verkehrssünder müssen aber mit Bußgeldanzeigen oder sogar mit Fahrverboten rechnen. Die größte Überschreitung stellten Beamte im Landkreis Unterallgäu auf einer Kreisstraße bei Erkheim fest. Dort überschritt ein 68-jähriger Mann mit einem Fahrzeug mit mehr als 300 PS die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf gerader Strecke um gemessene 72 km/h. Nach Abzug der Toleranz werfen die Beamten ihm eine Überschreitung um 69 km/h vor. Dazu befragt, gab er an, die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit „nicht wahrgenommen“ zu haben.
Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für einen solchen Verkehrsverstoß ein zweimonatiges Fahrverbot und ein Bußgeld in Höhe von 1.200 Euro vor.
Neben der Überwachung der Geschwindigkeit legten die Beamtinnen und Beamten auch Wert auf die Ahndung weiterer Verstöße. So erstatteten sie in drei Fällen Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens ohne gültige Pflichtversicherung. Insgesamt 80 Anzeigen, darunter beispielsweise Überhol- und Ladungssicherungsverstöße, erstatteten die Beamtinnen und Beamten zusätzlich.
Dr. Dominikus Stadler, Leiter der Abteilung Einsatz des Polizeipräsidiums, zum Ergebnis: „Die Auswertung der Unfallursachen zeigt jedes Jahr aufs Neue: Die überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit ist eine der Hauptunfallursachen, gerade im Bereich der Verkehrsunfälle mit schwerverletzten oder getöteten Menschen.“ Für eine Verharmlosung der Geschwindigkeitsverstöße hat er kein Verständnis: „Rasen tötet! Die gemessenen Übertretungen zeigen deutlich, dass manche Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer den Straßenverkehr als Bereich ohne Regeln auffassen. Wir werden weiterhin flächendeckend Geschwindigkeitskontrollen durchführen und Verstöße konsequent ahnden“, kündigt er weitere Messungen an.