Immer wieder werden Schulschwänzer kurz vor Ferienstart oder gleich nach Ferienende mit den Eltern z.B. am Flughafen erwischt. Das kann in Baden-Württemberg und Bayern bis zu 1.000 Euro Bußgeld für die Eltern bedeuten – pro Kind – wenn keine Schulbefreiung für die Kinder vorgelegt werden kann. Eine „wahrheitswidrige“ Krankmeldung gilt auch nicht.
In Baden-Württemberg und Bayern geht’s die Tage wieder in die Sommerferien! Im Ländle ist heute (Mittwoch, 24.07.2024) der letzte Schultag, die Sommerferien dauern dann von Donnerstag, 25. Juli 2024 bis Samstag, 7. September 2024. Im Freistaat endet am Freitag (26.07.2024) die Schule und die Sommerferien laufen dann von Montag, 29. Juli 2024 bis Montag, 9. September 2024.
Drumherum wird auch meist der Jahresurlaub der Eltern geplant. Und um Geld zu sparen, geht’s oft schon früher los, weil z.B. Flieger dann meist billiger sind. Das gilt auch nach den Ferien, die sich trotzdem nicht einfach so verlängern lassen.
Ein Beispiel: Zuletzt hat die Polizei direkt nach den Osterferien im April gleich mehrfach sogenannte „Verstöße gegen die Schulpflicht“ am Flughafen Memmingen festgestellt. Bei Einreisekontrollen, und die sind meist stichpunktartig, wurden vier Mütter aus Bayern und Baden-Württemberg mit insgesamt fünf schulpflichtigen Kindern erwischt. Eine Schulbefreiung gab es keine. Die Grenzpolizei informierte daraufhin die zuständigen Schulämter, die betroffenen Eltern mussten dann mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Eltern, die trotzdem vor Ferienbeginn verreisen wollen, müssen also bei der Schulleitung ihres Kindes einen Antrag auf Schulbefreiung stellen. Das ist die einzige legale Option. Bei Todesfällen oder wichtigen Familienfeiern ist das meist auch kein Problem, Anträge zur Schulbefreiung wegen Urlaub werden dagegen eher selten bewilligt.