Mit Zustimmung des Amtsgerichts Sigmaringen werde von einer Bestrafung der Frau abgesehen, teilte die Anklagebehörde in Hechingen am Montag mit. Gegen die 24 Jahre alte Frau waren Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet worden, weil der Verdacht bestand, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hatte.
Aus rechtlicher Sicht werde auch weiterhin von einem hinreichenden Tatverdacht einer fahrlässigen Tötung ausgegangen, sagte Staatsanwalt Ronny Stengel. Der Mutter werde nach wie vor vorgeworfen, keine Vorkehrungen getroffen zu haben, um ein unbemerktes Verlassen der Wohnung durch das zweijährige Kind zu unterbinden.
«Nach der erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände sind wir – und auch das zuständige Gericht – zur Ansicht gelangt, dass eine Strafe im vorliegenden Fall offensichtlich verfehlt wäre.» Die Mutter sei durch den Tod ihres Kindes genug bestraft. Die Möglichkeit, von Strafe abzusehen, sieht das Gesetz laut Stengel ausdrücklich vor. Die nicht vorbestrafte Mutter habe ihr einziges Kind durch ein fahrlässiges Unterlassen verloren.
Laut den Ermittlungen hatte die Zweijährige das Haus am 17. Dezember zwischen 15.30 und 16.00 Uhr unbemerkt verlassen und war danach über die Straße zum nahen Fluss Lauchert gelaufen. Die Zweijährige wurde zwei Tage später von Tauchern tot geborgen. Die Obduktion ergab, dass das Mädchen ertrank. Das Kind trug vollständige Alltagskleidung. Die Mutter hatte die Kleine voll bekleidet zum Schlafen ins Bett gelegt und war danach abgelenkt.
Die Schuhe hatte sich das Kind selbst angezogen. Als es tot aus dem Fluss geborgen wurde, waren die Klettverschlüsse geöffnet.