Nach der Vermietung der Ulmer Donauhalle an die AfD und den damit verbundenen Protesten zieht Blaustein Konsequenzen. Der Gemeinderat beschloss am 26. November eine neue Regelung: Parteien und Wählervereinigungen dürfen künftig keine städtischen Einrichtungen wie Hallen oder Bürgerzentren mehr nutzen. Ziel ist es, Konflikte wie kürzlich beim AfD-Landesparteitag in Ulm zu vermeiden. Das berichtet die Südwestpresse.
Die Diskussion wurde durch eine Anfrage der AfD im Sommer ausgelöst, die die Obere Wiesenhalle in Arnegg für einen Landesparteitag nutzen wollte. Obwohl die Anfrage zurückgezogen wurde, sah die Stadt Handlungsbedarf. Bürgermeister Konrad Menz betonte, dass er ähnliche Situationen wie in Ulm vermeiden wolle. Dort konnte die Vermietung der Donauhalle rechtlich nicht verhindert werden, wie die Stadt Ulm mitgeteilt hatte. Es kam zu Protesten.
Der Beschluss wurde mit 12 Stimmen angenommen, drei Ratsmitglieder stimmten dagegen, vier enthielten sich. Kritische Stimmen warnten vor Einschränkungen für demokratische Parteien. Andere sehen die Maßnahme als Schutz der öffentlichen Einrichtungen und des Bürgermeisters.
Zusätzlich erhalten Gemeinderatsfraktionen künftig fest zugewiesene Räume. Die AfD, die im Blausteiner Gemeinderat mit zwei Mitgliedern keine Fraktionsstärke erreicht, benötigt dafür eine gesonderte Entscheidung des Gemeinderats. Die Regelung tritt in Kraft, sobald sie in den „Blausteiner Nachrichten“ veröffentlicht wird.