In insgesamt 299 Wahlkreise ist das Bundesgebiet Deutschland derzeit eingeteilt. Hier finden Sie die acht Wahlkreise mit ihren Kandidaten und Kandidatinnen, die für uns hier in Schwaben wichtig sind.
Die Teilnahme an Wahlen ist zentraler Bestandteil des in Artikel 38 Grundgesetz verankerten Wahlrechts. Kandidierende für den Bundestag müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um an der Wahl zum Deutschen Bundestag als Wahlbewerber oder Wahlbewerberin teilnehmen zu können.
Parteien und Einzelbewerber können ihre Wahlvorschläge einreichen. Parteien können an der Bundestagswahl mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen sowie mit eigenen Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) in den Ländern teilnehmen. In jedem Land darf eine Partei nur eine Landesliste einreichen. Nur Parteien können Landeslisten einreichen. Einzelbewerberinnen und -bewerber können von Wahlberechtigten oder Wählergruppen vorgeschlagen werden und in einem (beliebigen) Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen.
Die Wahlvorschläge mussten bis 19. Juli 2021 eingereicht werden.
Die Kandidatinnen und Kandidaten haben wir aus der Liste der Kreiswahlvorschläge nach Wahlkreisen entnommen.