Corona: Allgemeinverfügung für den Stadtkreis Ulm ist da

Wegen des starken Infektionsgeschehens und der Hotspot-Strategie des Landes hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis für den Stadtkreis Ulm jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen.




So gilt ab morgen die Maskenpflicht in der Fußgängerzone durchgehend von morgens bis abends. Alle weiteren Bestimmungen der Allgemeinverfügung zur Kontaktreduzierung treten erst dann in Kraft, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert im Stadtkreis Ulm an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gelegen hat. Dazu gehören dann: Friseurbetriebe, Barbershops und Sonnenstudios müssen schließen. Und in der Öffentlichkeit darf kein Alkohol mehr getrunken werden. Die landesweite Ausgangssperre gilt natürlich auch in Ulm.

Die Kernpunkte der Allgemeinverfügung im Überblick

Die Allgemeinverfügung wird heute auf den Webseiten des Landratsamts Alb-Donau-Kreis (www.alb-donau-kreis.de) und der Stadt Ulm (www.ulm.de) veröffentlicht.

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