Endlich wieder rauskommen, abschalten und Kraft tanken: Viele Familien sehnen sich nach einem echten Urlaub, wie er zu Corona-Zeiten nicht möglich war. Das Corona-Aufholprogramm der Bundesregierung will das ermöglichen. Für Familien mit geringem Einkommen oder Angehörigen mit Behinderung will der Staat 90% der Kosten für einen einwöchigen Urlaub übernehmen. Dafür stehen 50 Millionen Euro bereit.
Familien mit geringen Einkommen oder Angehörigen mit Behinderung können sich bald in einem einwöchigen Urlaub in gemeinnützigen Ferienstätten von der Corona-Pandemie erholen. Nach den Anstrengungen durch die Pandemie sehnten sich viele Familien danach, endlich wieder rauszukommen, abzuschalten und Kraft zu tanken, sagte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) zum Start der „Corona-Auszeiten für Familien“.
Die mit 50 Millionen Euro ausgestattet Maßnahme ist ein Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Corona-Aufholprogramms der Bundesregierung. Berechtigte Familien müssen für ihren Urlaubsaufenthalt nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Den Rest erhält direkt die jeweilige Einrichtung aus den Mitteln des Corona-Aufholpakets.
„Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können“, sagte Lambrecht. „Für Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Wohnungen waren die Monate mit geschlossenen Kitas und Schulen besonders hart.“ Genau für diese Menschen starte jetzt die „Corona-Auszeit für Familien„.
Zuerst müssen Sie die Voraussetzungen prüfen, ob Sie für diese Maßnahme infrage kommen. Dann müssen Sie eine Unterkunft finden und den Aufenthalt buchen.
Die geförderte Familienferienzeit können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie mit Ihrem Kind oder mit Ihren Kindern, für die Sie Anspruch auf Kindergeld haben, anreisen und dabei eine der drei folgenden Voraussetzen erfüllen:
Wer eine Corona-Auszeit wahrnehmen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Beispiele für Einkommensgrenzen
1. Beispiel: Paar mit zwei Kindern (3 und 8 Jahre alt): Die Einkommensgrenze des monatlichen Haushaltseinkommens beträgt 5576 Euro brutto im Monat, um eine Corona-Auszeit in Anspruch nehmen zu können.
2. Beispiel: Paar mit einem Kind (3 Jahre): Die Einkommensgrenze des monatlichen Haushaltseinkommens beträgt 4340 Euro brutto im Monat.
3. Beispiel: Alleinerziehende mit zwei Kindern (6 und 14 Jahre): Die Einkommensgrenze beträgt 4958 Euro brutto im Monat.
4. Beispiel: Alleinerziehender mit einem Kind (6 Jahre): Die Einkommensgrenze beträgt 3466 Euro brutto im Monat.
Ob die Familie die in den Fördergrundsätzen festgeschriebenen Kriterien für die Teilnahme an der Corona-Auszeit erfüllt, wird mit dem Corona-Auszeit-Formular geprüft.
Auf einer Deutschlandkarte finden Sie mögliche Unterkünfte für Ihre Corona-Auszeit. Dort können Sie auch direkt eine Buchungsanfrage stellen. Die Karte finden Sie hier. Auf der Karte sind auch viele Möglichkeiten für einen Urlaub in Schwaben zu finden.
Sie wollen herausfinden, ob die begünstigten Preise auch für Sie gelten? Dann klicken Sie sich durch den Einkommensrechner. Oder füllen Sie direkt das entsprechende Formular aus.
Noch Fragen? Eine kostenlose Hotline berät unter 0800 866 11 59 – auch samstags. Die genauen Sprechzeiten finden Sie hier. Es sind auch Anfragen per Email möglich: familienferienzeiten@kolpinghaeuser.de
Zahlreiche allgemeine und auch spezielle Fragen beantwortet außerdem diese Übersicht mit Fragen und Antworten (FAQ).